Steuererklärung: WISO nicht!

8. May 2008

Ich habe dieses Jahr zum ersten eine Steuererklärung machen müssen, die tatsächlich eine Relevanz beim Finanzamt hatte (bisherige Entlohnungen bewegten sich alle weit unter der Steuerfreigrenze). Also habe ich, mehr über Steuern lernen wollend und so technikbegesiert wie ich es nunmal bin, statt auf einen Steuerberater auf eine Software zurückgegriffen.

Nach dem Test in der ct 2/08 macht das WISO Sparbuch einen recht guten Eindruck. Also, gekauft, Daten eingehackt, Steuererklärung abgeschickt, einige Wochen kam der Bescheid, der auch bis auf wenige Euro der Prognose des Programms entsprach. So viel zum inhaltlichen.

Zum technischen: Als Nutzer, der auch mal mit der Entwicklung von Software zu tun hatte, war ich jedoch von der ersten Sekunde an entsetzt, was die technische Umsetzung angeht. Eine Steuererklärungs-Software ist eine Steuererklärungs-Software und kein Systemtreiber, also sollte diese sich auch so verhalten: Administratorrechte zur Installation machen meinen Magen flau. Die Abhängigkeit von .NET ist Geschmackssache. Das die Software zum Erwerb/Abgleich der Lizenz mittels Internetexplorer (!) auf die Buhl-Webserver zugreift, macht auch nicht grade Mut und die Fehlermeldungen sowie Hinweise und Hinweise sind bizarr. Meinen ganz großen “Respekt” haben die Entwickler erhalten, weil diese Steuererklärungssoftware in der Lage war, einen Prozess zu starten, der sich mit keinem Boardmittel schließen lies. Dies erlebe ich selten seitdem Windows ME das zeitliche gesegnet hat.

Nach einem Festplattenupgrade wollte ich das Programm erneut installieren um die Möglichkeit zu nutzen das ganze Jahr über brav Belege einzugeben um es dann bei der Erstellung der Steuererklärung im nächsten Jahr einfacher zu haben. Leider ließ sich das Programmpaket welches ich im Internet runtergeladen und dann freigeschaltet hatte nicht erneut freischalten ohne es ein zweites mal kaufen zu müssen. Dies bestätigte der Support und Schickte mir eine CD zu, die dann mir meinem Installationsschüssel zusammen funktionieren sollte. Das Programm meldete nur der Schlüssel sei ungültig. Ich habe das Programm mühevoll deinstalliert, den PDF-Druckertreiber den es hinterlassen hat auch beseitigt, einige Dateien manuell gelöscht und werde nächstes Jahr nicht nur eine inhaltlich sondern auch technisch saubere Lösung kaufen.

Was mich aber latent beunruhigt, ist das diese technischen Unzulänglichkeiten der ct nicht aufgefallen sind. Wenn nicht der ct vertrauen, wem dann?

Kontraproduktive Öffentlichkeitsarbeit

14. April 2008

Der vereinbarte Tarifabschluss für die Ärzte an kommunalen Krankenhäusern ist ein Flopp. Genau so, wie der von Ver.di für die Pflegekräfte. Zum letzteren zuerst: Ver.di hat die Gruppe der Pflegekräfte aus dem Gesamttarifvertrag ausgeklammert und ihnen erheblich weniger Lohnsteigerung als dem Rest der von ihnen vertretenen Arbeitnehmer erkämpft, was zu einem relativen Einkommensverlust führt. Eine Gruppe von Arbeitnehmern, die einer immer belastenderen und unbefriedigenderen Arbeit nachgehen (die Patienten werden immer älter und immer kränker und verlassen immer seltener “gesund” das Krankenhaus) wird dann noch eine gerade mal durchschnittliche Gehaltserhöhung verweigert.

Im Licht dieses schlechten Abschlusses hat sich der Marburger Bund nicht so schlecht geschlagen und trotzdem fühle ich mich schlecht vertreten. Und dann noch dieses Siegergehabe, welches objektiv gesehen völlig kontraproduktiv ist, es treibt mich zur Weisglut.

Zu Anfang der Verhandlungen stellte der Marburger Bund eine Forderung auf: 10% mehr Lohn. Die Gewerkschaft begründete diese mit vielen lobenswerten Hintergründen, unter anderem der immer angeführte Vergleich zu anderen Ländern und der Notwendigkeit, die jungen Mediziner davon abhalten zu müssen, ins Ausland auszuwandern.

Was nun aber geschehen ist, ist dass die jungen Mediziner am wenigsten Lohnsteigerung erhalten, der Assistent der ein Jahr im Krankenhaus arbeitet erhält eine Lohnsteigerung zum 1.4.08 von 2,49%. Keine 10%, keine 8%, nicht mal 5% wie der Facharzt der seit 10 Jahren im Beruf ist und daher sowieso kaum existiert (weil die meisten sich bis dahin selbstständig gemacht haben). Zum Jahr 2009 erhalten dann alle nochmal eine Steigerung von sage und schreibe 3,8%, das ist ja nicht ganz schlecht, aber auch dann komme ich nicht auf 8%, sondern habe nach den zwei Jahren gerade mal 4,1% mehr Geld auf dem Konto, als wenn wir einfach nach der alten Tabelle weiter gemacht hätten.

Auch das ist noch kein Grund zum weinen, aber die Tatsache dass der Marburger Bund stolz etwas von 8% erzählt ist schlimmer als kontraproduktiv. Die eigenen Mitglieder sollte man nicht versuchen zu verarschen, die sehen doch was am Ende auf dem Konto ankommt. In der Branche führt so etwas nur zur Verstärkung der Kluft zwischen Pflege und Arzt: Ich bin von einer Schwester angesprochen worden, ich sollte über die Arbeitsbedingungen nun nicht mehr schimpfen, denn schließlich kriege ich ja jetzt 8% mehr Geld während sie mit wenigen Prozent auskommen müsse. Bravo, danke MB. Und das Bild in der Öffentlichkeit: Ärzte verdienen sowieso schon reichlich. Dass aber Freunde, die gleich lang in anderen Branchen arbeiten und obendrein halbwegs geregelte Arbeitszeiten haben, locker mal das doppelte Verdienen, das nimmt keiner so recht wahr. Und wie man mit diesen Aussichten irgend jemanden von Auswandern abhalten will, ist sicherlich nicht nur mir ein Rätsel.

Ich fühle mich schlecht vertreten und auch wenn ich nicht austrete, werde ich niemanden mehr für den Marburger Bund werben.

Uhrzeit und Logik

22. July 2007

Ich bin ja lernfähig, offen für vieles, und gelegentlich auch tolerant wenn etwas falsch gemacht wird, aber… warum?

Der kleine Zeiger steht ein wenig oberhalb der Neun, der Große Zeiger auf der Drei. 9:15 Uhr. “Neun Uhr Fünfzehn”, oder auch “viertel nach Neun”. Aber nicht “viertel Zehn”! Jetzt regt sich wieder ganz Süddeutschland auf, aber es ist ganz logisch:

9:15 Uhr heißt ja, dass 9 Uhr bereits vorbei ist und wir ein viertel auf dem Weg zur zehn sind. Wir sind aber noch drei Viertel von dieser 10 entfernt. Also gehören in dieser Situation die 9 und das eine Viertel zusammen, oder die 10 und die drei Viertel. Also kann man jetzt sagen,”Neun einviertel” oder “Viertel nach Neun”, oder wenn man einen an der Klatsche hat auch “Drei viertel vor Zehn”, aber wer macht das schon?

Mathematisch gesehen, und Urzeit ist ja nicht anderes als ein etwas gewöhnungsbedürftiges Zahlensystem, sagt man zu 9,25 eben “Neun komma zweifünf” oder “Neun ein viertel”. Ganz sicher aber nicht “viertel Zehn”, das würde jeder Mathelehrer mit einer Sechs quitieren.

Also, ich werde mich bemühen, so selten wie möglich einen Vortrag darüber zu halten, und werde mich auch bemühen, pünktlich zu kommen wenn mir eine solch falsche Uhrzeit genannt wird, aber wenn ich mal zu spät komme, weil Ihr die Uhrzeit nicht richtig beschreiben könnt… wehe es schimpft einer mit mir!

Ich habe Cholera gewählt

14. June 2007

Ich konnte es mir aussuchen. Ich hatte die Wahl. Zwischen Pest und Cholera.

Natürlich nicht zwischen Yersinia pestis und Vibrio cholerae (obwohl ich mich da wohl auch für das zweite entschieden hätte). Ich meine die Wahl unseres nächsten Telefon- und Internetprovider. Die Wahl zwischen Telekom und Arcor.

Ich habe bereits Erfahrungen mit beiden Firmen: Die Telekom brauchte drei Monate um in Gießen einen DSL-Anschluss zu schalten, wollte die Grundgebühr aber bereits nach dem Auftrag entrichtet haben und wollte nach dem Wechsel zu Arcor die Grundgebühr weiter kassieren. Arcor machte die Kündigung bei Auszug unnötig schwer und kassierte während ich in Australien war munter 17 Tage Grundgebühr weiter, mit der Behauptung, dass nach einer Kündigung ganze drei Monate im Voraus die Abschaltung aus technischen Gründen nicht früher möglich gewesen wäre.

Bei der einen blutest du, bei der anderen läuft die Scheiße in Strömen.

Ja, da wären noch die Reseller gewesen, 1&1 und Alice oder wie sie alle heißen. Doch mein Gewissen hätte nicht ruhen können, wohl wissend, dass der Großteil meiner Zahlungen doch wieder bei der Telekom landet.

Also, wieder zu Arcor: “Wir schalten Ihren Anschluss zum 14.6.” stand da anfang Juni. Eine lange Wartezeit, aber ok, dacht ich, und lass weiter. “Bitte gewähren Sie an diesem Tag einem Techniker der Telekom AG von 8 bis 16 Uhr Zugang zu Ihren Räumen”. Haben die etwa nur Arbeitslose als Kunden? Also habe ich mit denen einen neuen Termin vereinbart (18.6.), an dem meine Freundin die Tür öffnen könnte. Doch der wurde von der Telekom, die ja den Techniker stellt, ignoriert und meldet Arcor den 20.6. als Anschlusstermin. Doch Arcor hält es nicht für angebracht, mir dies mitzuteilen: Nur weil ich heute Abend anrief, um die Internetzugangsdaten für den Router zu erfragen, die aus einem unersichtlichen Grund nicht zugeschickt worden waren, musste ich nebenbei erfahren, dass dieser Termin geplatzt ist.

Gibt es nicht doch eine echte Alternative?

Autobahnreform

23. March 2007

Nach 1600km auf der Autobahn in drei Tagen, zum größten Teil in Deutschland aber auch in der Schweiz, kann ich Deutschland eine Autobahnreform ans Herz legen…

  • Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 6 bis 0 Uhr auf 130 km/h.
  • Allgemeines LKW Überholverbot (Ausnahmen für LKW die unter 60km/h fahren).
  • LKW bei 80 km/h elektronisch abriegeln.
    • Alternativ dazu, die Mauterhebungstechnologie dazu verwenden, automatisch Strafen zu erteilen für Durchschnittsgeschwindigkeiten über 80 km/h.
  • Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kleinlaster und Transporter bei 100 km/h.

Die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 km/h dient hauptsächlich der Homogenisierung der Geschwindigkeiten und damit einer Senkung der Unfallzahlen, aber auch dem Umweltschutz. Wer auf freier Autobahn mal 180 in einem modernen Auto gefahren ist, der weiß, dass dies keine Herausforderung darstellt. Erst, wenn man mit 180 einem 130 km/h fahrenden Fahrzeug auffährt, entstehen brenzlige Situationen. Da wir aber nicht alle dazu zwingen können, 180 zu fahren, müssen wir uns wohl nach unten anpassen. 130 km/h erscheint fair und obendrein umweltpolitisch verantwortlich. In der Nacht, wenn die Autobahnen leer sind, können wir als traditionelles Schnellfahrland weiter bestehen bleiben.

Wenn man mit 180 km/h einem LKW aufrast, ist dies sicherlich eines der unangenehmsten Situationen, die man nach jetzigem Recht nicht vermeiden kann. Mit 130 wäre dieses Szenario zwar besser, aber keineswegs bedenkenlos. Deswegen sollte die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW bei 80 km/h durchgesetzt werden, mittels einer elektronischen Abriegelung. Dann braucht auch kein LKW mehr zu überholen, und es fällt all den Brummifahrern nicht mehr schwer, brav in Reih und Glied auf der rechten Spur das LKW Überholverbot einzuhalten. Alternativ dazu, könnte man die vorhandene Mauterhebungstechnologie dazu nutzen, die gefahrende Durchschnittsgeschwindigkeit für jeden Streckenabschnitt zu ermitteln und bei Übertretung von 80 km/h ohne wenn und aber automatisch einen Strafzettel zu erstellen – doch da werden die Datenschützer wieder meckern.

Als letztes spricht man ein allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kleinlaster und Transporter aus: 100 km/h reicht für diese oft mit Rohren, Möbeln, Handwerksmaterialen und Werkzeugen beladenen, völlig übermotorisierten Mordwaffen aus. Die Sahnehaube der Reform.

Ist all dies einmal beschlossen und durchgesetzt, werden wir alle merken wie viel ruhiger und gelassener, und damit wie viel sicherer, es sich auf unseren Autobahnen fährt. Eine gelungene Reform!

Ein Dienstag auf der Autobahn

20. March 2007

285km am Vormittag, 285 am Nachmittag. Das sind knapp sieben Stunden die man damit verbringt eine wachsende Antipathie gegen LKW-Fahrer zu entwickeln. In Baustellen stören sie am wenigsten, dort kommt man sowieso nicht voran. Auf zweispurigen Autobahnen hingegen, ist man damit beschäftigt, immer wieder von durchaus vernünftigen 130 bis 150 km/h auf die 95 abzubremsen, die die LKWs aufbringen, wenn sie aneinander vorbeischleichen. Ohne Rücksicht auf Verluste wird der Blinker gesetzt und ausgeschert. Von Überholen kann da keine Rede sein. Plätzetauschen-im-als-erster-Fahren wäre angebrachter.

Aber es bleiben ja noch dreispurige Autobahnen. Da kann man dann befreiter fahren. Denkste! Blöd nur, dass dann die LKW-Fahrer meinen, sie könnten nun im belgischen Kreisel fahren. Zwei spuren für die LKWs, die Autos kommen mit der einen Spur schon zurecht. Eine Seuche! LKWs sind die Pest der deutschen Autobahn! Her mit dem Bahngüterverkehr!

Verkauf von Prüfungsheften laut IMPP verboten

14. March 2007

In seinem Internetauftritt hat das IMPP einen “Wichtigen Hinweis zum Urheberrecht” veröffentlicht. Darin heißt es

[...] Alle Aufgabenhefte [enthalten] einen Copyright-Vermerk, der deutlich macht, dass jegliche Nutzung und Verbreitung, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig ist. Eine ungenehmigte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe stellt gemäß § 106 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz eine Straftat dar!

Das IMPP ist gehalten, Verstößen gegen den urheberrechtlichen Schutz seiner Prüfungsaufgaben nachzugehen. Dies gilt auch dann, wenn die einem Prüfling nach der Prüfung belassenen Aufgabenhefte z.B. über eine Auktionsplattform im Internet versteigert werden sollen. [...]

Der erste Absatz erscheint beim flüchtigen Lesen selbstverständlich. Keine Kopien verkaufen, keine Scans ins Internet stellen, was halt für jedes Buch auch zutrifft. Beim lesen des zweiten Absatzes stockt man dann doch, ich soll das Heft nicht verkaufen dürfen? Warum nicht? Kann ich doch mit jedem Buch auch tun. Daraufhin den ersten Absatz noch einmal gelesen, kommen einem die Formulierungen “dass jegliche Nutzung und Verbreitung [un]zulässig ist” und “eine [...] Verbreitung [...] stellt gemäß [...] Urheberrechtsgesetz eine Straftat dar” dann auch problematisch vor. In anderen Büchern steht das anders (“jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts ist unzulässig und strafbar”) und selbst bei Software behauptet kein Hersteller man dürfe die Software nicht weiterverkaufen (solange man keine Kopie für sich behält).

Nicht dass sich durch diese Androhung verhindern lassen würde, dass die Examenskandidaten jede Frage der vergangenen Examina auswendig kennen würden, aber… grenzt das nicht schon an Einschüchterung?

Anmerkung

Ich zitiere § 17 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz:

Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.

Hmmm… “im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht”… da müsste man jetzt wissen, ob die Überlassung der Prüfungshefte als Veräußerung gilt. Würde mich mal interessieren, was ein fachkundiger Jurist dazu sagt…

Ergänzung

Ein lieber Jurist hat mir folgendes dazu geschrieben, natürlich anonym und völlig unverbindlich:

1. Veräußerung im allgemeinen bedeutet rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung. Im Urheberrecht gelten leichte Modifikationen, so dass Veräußerung dort die endgültige Aufgabe von Verfügungsmacht bedeuten soll. Die Unterschiede sind vorliegend aber nicht von Gewicht, Veräußerung liegt vor, wenn an den Aufgabenheften, um die es ja offensichtlich geht, dass Eigentum übertragen wurde, etwa aufgrund eines Verkaufs oder einer Schenkung.

2. Mit § 17 Abs. 2 UrhG [..] erlischt das alleinige Verbreitungsrecht des Urhebers, wenn er das Werk veräußert. Die Aufgabenhefte können deshalb ohne Verstoß gegen das Urheberrecht weitergegeben werden, wenn das Eigentum daran übertragen wurde. Das könnte anders als beim Kauf eines Buches zu verneinen sein, wenn die Aufgabenhefte versendet werden, damit die angehenden Prüflinge sie ausgefüllt wieder zurücksenden (=> keine endgültge Aufgabe der Verfügungsmacht).

Das ist doch ermutigend.

Erst trinken, dann fahren

13. March 2007

… auf die Jahren gesehen, nicht Stunden, wohlgemerkt!

Alkoholische Getränke sind ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft und unserer Kultur. Daran wird niemand etwas ändern. In vielen Teilen Europas lernen Jugendliche mehr oder minder gut mit Alkohol umzugehen. Mit 15 den einen oder anderen Wein zum Abendessen mit den Eltern, die ersten Biere auf privaten Parties und auch wird es mal ein Bier zu viel. Mit 16 gibt es dann die eine oder andere Saufparty und wer glaubt, es gäbe dort keine harten Alkoholika, lebt hinter dem Mond. Jeder fällt mal auf die Nase und trinkt mehr als er sollte. Die meisten, lernen daraus.

Ein weiteres Privileg dass über die noch-nicht-ganz-Erwachsenen einbricht, ist das Autofahren. Mit 18 machen die meisten ihren Führerschein, heute oft schon mit 17. Wie allseits bekannt ist, sind junge unerfahrene Autofahrer im post-pubertären Hormonrausch die gefährdeteste Gruppe unter allen Autofahrern. Ebenfalls allseits bekannt ist, dass Alkohol und Autofahren sich nicht ansatzweise vertragen. Und es braucht nicht viel um sich zu denken, dass die in Alkohol aufgelösten Hormonklumpen hinter dem Steuer ganz besonders gefährdet und gefährlich sind.

Diese beiden so unvereinbarbare Ereignisse im Leben eines jeden Erwachsenwerdenden müssen Zeitlich streng getrennt bleiben. Meiner eigenen Erfahrung nach, ist die Europäsche Reihenfolge die deutlich sicherere, die umgekehrte Reihenfolge kann man in den USA betrachten. Die Jugend hat mit 16 Autofahren gelernt und mit 21 kommt plötzlich der Alkohol hinzu: Autofahren ist zur Nebensache geworden und das Auto wird den Weg von der ersten legalen Saufparty schon alleine nach hausen finden.

Was gefragt ist, ist Aufklärung und Erziehung zum moderaten Genuss, bloß keine Verteufelung, wozu das führt kann man auch gut in den USA beobachten (doch das ist eine andere Geschichte). Was man allerdings als Sittenwidrig beanstanden könnte, sind die so genanten Flatrate-Parties: sauf-so-viel-du-kannst kann für eine Gesellschaft nicht gut sein, und das weder für die Jugend noch die Erwachsenen.

X-Binford: 6100 (more power)

8. March 2007

Da sitzt man nichtsahnend in der Küche, hat den Laptop hier her geschleppt, weil man nur hier WLAN hat, und während die Linsen kochen, denkt man sich, was für ein eMail Programm der alte Freund von dem man gerade eine Mail gelesen hat, wohl nutzt. Ein Blick auf den Header der Mail sollte weiterhelfen. Aha:

X-Mailer: Webmail

Aber warte mal, da ist ja noch etwas. Steht da tatsächlich… ne, oder?

X-Binford: 6100 (more power)

Ein wenig Recherche und siehe da, da hat wohl ein lustiger Mitarbeiter bei 1&1 allen Mails die deren Webmail und deren und GMXs Kundenservice verlassen, diesen äußerst amüsanten X-Header zukommen lassen. Klasse, ich liebe Menschen mit Humor!

Ben lernt: am Mittag steht die Sonne im Norden

22. November 2006

Tja, da steht der Ben inmitten der Tasmanischen Wildniss (Fracynet National Park), orrientiert sich an der Sonne, schaut auf die Berge und… nix passt. Huh? Ben orrientiert sich nach dern Bergen und steht, schwupps, einmal um 180 Grad gedreht… und es geht ihm ein Licht auf (besser gesagt, die Sonne): hier steht die Sonne am Mittag im Norden! (Oh wie peinlich…)