BenBlog Clones are people two

23. March, 2007

Autobahnreform

Filed under: Politik,Reise,Was das Leben so bringt — Ben @ 16:23

Nach 1600km auf der Autobahn in drei Tagen, zum größten Teil in Deutschland aber auch in der Schweiz, kann ich Deutschland eine Autobahnreform ans Herz legen…

  • Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 6 bis 0 Uhr auf 130 km/h.
  • Allgemeines LKW Überholverbot (Ausnahmen für LKW die unter 60km/h fahren).
  • LKW bei 80 km/h elektronisch abriegeln.
    • Alternativ dazu, die Mauterhebungstechnologie dazu verwenden, automatisch Strafen zu erteilen für Durchschnittsgeschwindigkeiten über 80 km/h.
  • Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kleinlaster und Transporter bei 100 km/h.

Die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 km/h dient hauptsächlich der Homogenisierung der Geschwindigkeiten und damit einer Senkung der Unfallzahlen, aber auch dem Umweltschutz. Wer auf freier Autobahn mal 180 in einem modernen Auto gefahren ist, der weiß, dass dies keine Herausforderung darstellt. Erst, wenn man mit 180 einem 130 km/h fahrenden Fahrzeug auffährt, entstehen brenzlige Situationen. Da wir aber nicht alle dazu zwingen können, 180 zu fahren, müssen wir uns wohl nach unten anpassen. 130 km/h erscheint fair und obendrein umweltpolitisch verantwortlich. In der Nacht, wenn die Autobahnen leer sind, können wir als traditionelles Schnellfahrland weiter bestehen bleiben.

Wenn man mit 180 km/h einem LKW aufrast, ist dies sicherlich eines der unangenehmsten Situationen, die man nach jetzigem Recht nicht vermeiden kann. Mit 130 wäre dieses Szenario zwar besser, aber keineswegs bedenkenlos. Deswegen sollte die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW bei 80 km/h durchgesetzt werden, mittels einer elektronischen Abriegelung. Dann braucht auch kein LKW mehr zu überholen, und es fällt all den Brummifahrern nicht mehr schwer, brav in Reih und Glied auf der rechten Spur das LKW Überholverbot einzuhalten. Alternativ dazu, könnte man die vorhandene Mauterhebungstechnologie dazu nutzen, die gefahrende Durchschnittsgeschwindigkeit für jeden Streckenabschnitt zu ermitteln und bei Übertretung von 80 km/h ohne wenn und aber automatisch einen Strafzettel zu erstellen – doch da werden die Datenschützer wieder meckern.

Als letztes spricht man ein allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kleinlaster und Transporter aus: 100 km/h reicht für diese oft mit Rohren, Möbeln, Handwerksmaterialen und Werkzeugen beladenen, völlig übermotorisierten Mordwaffen aus. Die Sahnehaube der Reform.

Ist all dies einmal beschlossen und durchgesetzt, werden wir alle merken wie viel ruhiger und gelassener, und damit wie viel sicherer, es sich auf unseren Autobahnen fährt. Eine gelungene Reform!

20. March, 2007

Ein Dienstag auf der Autobahn

Filed under: Politik,Reise,Was das Leben so bringt — Ben @ 20:30

285km am Vormittag, 285 am Nachmittag. Das sind knapp sieben Stunden die man damit verbringt eine wachsende Antipathie gegen LKW-Fahrer zu entwickeln. In Baustellen stören sie am wenigsten, dort kommt man sowieso nicht voran. Auf zweispurigen Autobahnen hingegen, ist man damit beschäftigt, immer wieder von durchaus vernünftigen 130 bis 150 km/h auf die 95 abzubremsen, die die LKWs aufbringen, wenn sie aneinander vorbeischleichen. Ohne Rücksicht auf Verluste wird der Blinker gesetzt und ausgeschert. Von Überholen kann da keine Rede sein. Plätzetauschen-im-als-erster-Fahren wäre angebrachter.

Aber es bleiben ja noch dreispurige Autobahnen. Da kann man dann befreiter fahren. Denkste! Blöd nur, dass dann die LKW-Fahrer meinen, sie könnten nun im belgischen Kreisel fahren. Zwei spuren für die LKWs, die Autos kommen mit der einen Spur schon zurecht. Eine Seuche! LKWs sind die Pest der deutschen Autobahn! Her mit dem Bahngüterverkehr!

14. March, 2007

Verkauf von Prüfungsheften laut IMPP verboten

Filed under: Medizin,Studium — Ben @ 11:34

In seinem Internetauftritt hat das IMPP einen “Wichtigen Hinweis zum Urheberrecht” veröffentlicht. Darin heißt es

[…] Alle Aufgabenhefte [enthalten] einen Copyright-Vermerk, der deutlich macht, dass jegliche Nutzung und Verbreitung, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig ist. Eine ungenehmigte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe stellt gemäß § 106 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz eine Straftat dar!

Das IMPP ist gehalten, Verstößen gegen den urheberrechtlichen Schutz seiner Prüfungsaufgaben nachzugehen. Dies gilt auch dann, wenn die einem Prüfling nach der Prüfung belassenen Aufgabenhefte z.B. über eine Auktionsplattform im Internet versteigert werden sollen. […]

Der erste Absatz erscheint beim flüchtigen Lesen selbstverständlich. Keine Kopien verkaufen, keine Scans ins Internet stellen, was halt für jedes Buch auch zutrifft. Beim lesen des zweiten Absatzes stockt man dann doch, ich soll das Heft nicht verkaufen dürfen? Warum nicht? Kann ich doch mit jedem Buch auch tun. Daraufhin den ersten Absatz noch einmal gelesen, kommen einem die Formulierungen “dass jegliche Nutzung und Verbreitung [un]zulässig ist” und “eine […] Verbreitung […] stellt gemäß […] Urheberrechtsgesetz eine Straftat dar” dann auch problematisch vor. In anderen Büchern steht das anders (“jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts ist unzulässig und strafbar”) und selbst bei Software behauptet kein Hersteller man dürfe die Software nicht weiterverkaufen (solange man keine Kopie für sich behält).

Nicht dass sich durch diese Androhung verhindern lassen würde, dass die Examenskandidaten jede Frage der vergangenen Examina auswendig kennen würden, aber… grenzt das nicht schon an Einschüchterung?

Anmerkung

Ich zitiere § 17 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz:

Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.

Hmmm… “im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht”… da müsste man jetzt wissen, ob die Überlassung der Prüfungshefte als Veräußerung gilt. Würde mich mal interessieren, was ein fachkundiger Jurist dazu sagt…

Ergänzung

Ein lieber Jurist hat mir folgendes dazu geschrieben, natürlich anonym und völlig unverbindlich:

1. Veräußerung im allgemeinen bedeutet rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung. Im Urheberrecht gelten leichte Modifikationen, so dass Veräußerung dort die endgültige Aufgabe von Verfügungsmacht bedeuten soll. Die Unterschiede sind vorliegend aber nicht von Gewicht, Veräußerung liegt vor, wenn an den Aufgabenheften, um die es ja offensichtlich geht, dass Eigentum übertragen wurde, etwa aufgrund eines Verkaufs oder einer Schenkung.

2. Mit § 17 Abs. 2 UrhG [..] erlischt das alleinige Verbreitungsrecht des Urhebers, wenn er das Werk veräußert. Die Aufgabenhefte können deshalb ohne Verstoß gegen das Urheberrecht weitergegeben werden, wenn das Eigentum daran übertragen wurde. Das könnte anders als beim Kauf eines Buches zu verneinen sein, wenn die Aufgabenhefte versendet werden, damit die angehenden Prüflinge sie ausgefüllt wieder zurücksenden (=> keine endgültge Aufgabe der Verfügungsmacht).

Das ist doch ermutigend.

13. March, 2007

Erst trinken, dann fahren

Filed under: Politik,Was das Leben so bringt — Ben @ 10:45

… auf die Jahren gesehen, nicht Stunden, wohlgemerkt!

Alkoholische Getränke sind ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft und unserer Kultur. Daran wird niemand etwas ändern. In vielen Teilen Europas lernen Jugendliche mehr oder minder gut mit Alkohol umzugehen. Mit 15 den einen oder anderen Wein zum Abendessen mit den Eltern, die ersten Biere auf privaten Parties und auch wird es mal ein Bier zu viel. Mit 16 gibt es dann die eine oder andere Saufparty und wer glaubt, es gäbe dort keine harten Alkoholika, lebt hinter dem Mond. Jeder fällt mal auf die Nase und trinkt mehr als er sollte. Die meisten, lernen daraus.

Ein weiteres Privileg dass über die noch-nicht-ganz-Erwachsenen einbricht, ist das Autofahren. Mit 18 machen die meisten ihren Führerschein, heute oft schon mit 17. Wie allseits bekannt ist, sind junge unerfahrene Autofahrer im post-pubertären Hormonrausch die gefährdeteste Gruppe unter allen Autofahrern. Ebenfalls allseits bekannt ist, dass Alkohol und Autofahren sich nicht ansatzweise vertragen. Und es braucht nicht viel um sich zu denken, dass die in Alkohol aufgelösten Hormonklumpen hinter dem Steuer ganz besonders gefährdet und gefährlich sind.

Diese beiden so unvereinbarbare Ereignisse im Leben eines jeden Erwachsenwerdenden müssen Zeitlich streng getrennt bleiben. Meiner eigenen Erfahrung nach, ist die Europäsche Reihenfolge die deutlich sicherere, die umgekehrte Reihenfolge kann man in den USA betrachten. Die Jugend hat mit 16 Autofahren gelernt und mit 21 kommt plötzlich der Alkohol hinzu: Autofahren ist zur Nebensache geworden und das Auto wird den Weg von der ersten legalen Saufparty schon alleine nach hausen finden.

Was gefragt ist, ist Aufklärung und Erziehung zum moderaten Genuss, bloß keine Verteufelung, wozu das führt kann man auch gut in den USA beobachten (doch das ist eine andere Geschichte). Was man allerdings als Sittenwidrig beanstanden könnte, sind die so genanten Flatrate-Parties: sauf-so-viel-du-kannst kann für eine Gesellschaft nicht gut sein, und das weder für die Jugend noch die Erwachsenen.

8. March, 2007

X-Binford: 6100 (more power)

Filed under: Was das Leben so bringt — Ben @ 11:57

Da sitzt man nichtsahnend in der Küche, hat den Laptop hier her geschleppt, weil man nur hier WLAN hat, und während die Linsen kochen, denkt man sich, was für ein eMail Programm der alte Freund von dem man gerade eine Mail gelesen hat, wohl nutzt. Ein Blick auf den Header der Mail sollte weiterhelfen. Aha:

X-Mailer: Webmail

Aber warte mal, da ist ja noch etwas. Steht da tatsächlich… ne, oder?

X-Binford: 6100 (more power)

Ein wenig Recherche und siehe da, da hat wohl ein lustiger Mitarbeiter bei 1&1 allen Mails die deren Webmail und deren und GMXs Kundenservice verlassen, diesen äußerst amüsanten X-Header zukommen lassen. Klasse, ich liebe Menschen mit Humor!

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