Hammerexamen: Die Vergangenheit

Um mit dem Notenrechner sinnvolle Spekulationen anstellen zu können, gucke Dir erstmal die Daten der vergangenen Examen an.

Examen: 10/06 04/07 10/07 04/08
Gewertete Aufgaben: 320 318 317 319
Bestehensgrenze: 172 189 191 192
Prozent: 53,8 59,4 60,3 60,4

Hier und jetzt: der Notenrechner

Gehen wir von   gewerteten Aufgaben aus.
Wenn die Bestehensgrenze bei   Punkten liegt,
und Du erwartest   Punkte erreicht zu haben,
dann hast du die Note   erreicht!

Und so sähe die Notenverteilung aus:
Note 5 ab: -- 4 ab: -- 3 ab: -- 2 ab: -- 1 ab:

Dies ist natürlich nur die schriftliche Note!

TIPP

Rechne auch mal mit Werten die einige Punkte von Deiner eigentlichen Erwartung abweichen, so siehst Du wie sicher Du Dir der Note sein kannst. Variiere auch mal die Bestehensgrenze und die Anzahl der gewerteten Aufgaben!

Auszug aus der (neuen) Approbationsordnung

§14 (6) Der schriftliche Teil des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit von zwei Jahren beim Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und sechs Jahren beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erstmals an der Prüfung teilgenommen haben.

§14 (7) Die Leistungen in der schriftlichen Prüfung sind wie folgt zu bewerten:
Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung nach Absatz 6 erforderliche Mindestzahl zutreffend beantworteter Prüfungsfragen erreicht, so lautet die Note

  • "sehr gut", wenn er mindestens 75 Prozent,
  • "gut", wenn er mindestens 50, aber weniger als 75 Prozent,
  • "befriedigend", wenn er mindestens 25, aber weniger als 50 Prozent,
  • "ausreichend", wenn er keine oder weniger als 25 Prozent

der darüber hinaus gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat.